ARBEITSSICHERHEIT
Technik auf der Überholspur?
Text: Barend Hauwetter | Foto (Header): © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com
Totwinkelassistenten, Müdigkeitswarner, Tempomat & Co.: Moderne Fahrzeuge sind mit immer mehr Hilfsmitteln ausgestattet, die dem Fahrer die Arbeit erleichtern und den Verkehr sicherer machen sollen. Welche davon sind für den kommunalen Gebrauch notwendig und nützlich?
Auszug aus:
der bauhofLeiter
Ausgabe April 2025
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Fahrerassistenzsysteme (FAS) haben sich in den letzten Jahren als unverzichtbare Komponenten moderner Fahrzeugtechnologie etabliert. Sie verbessern nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern ermöglichen auch Effizienzsteigerungen und tragen zum Komfort der Fahrzeugführer bei. Auch im kommunalen Gebrauch sind die Systeme hilfreich und können dabei unterstützen, sowohl die Sicherheit der Mitarbeitenden als auch die der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Verfügbare Systeme
Die Bandbreite der Fahrerassistenzsysteme ist vielfältig und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Zu den derzeit gängigsten Systemen gehören:
– Antiblockiersystem (ABS): Verhindert das Blockieren der Räder beim Bremsen und erhält die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs.
– Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP): Unterstützt den Fahrer in kritischen Fahrsituationen, indem es durch gezieltes Abbremsen einzelner Räder ein Ausbrechen des Fahrzeugs verhindert.
– Abstandsregeltempomat (ACC): Hält automatisch einen sicheren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und passt die Geschwindigkeit entsprechend an.
– Spurhalteassistent: Warnt den Fahrer bei unbeabsichtigtem Verlassen der Fahrspur und greift ggf. korrigierend ein, um das Fahrzeug in der Spur zu halten.
– Notbremsassistent (AEBS): Erkennt mögliche Hindernisse auf der Fahrbahn und leitet bei Bedarf eine Notbremsung ein, um Kollisionen zu vermeiden oder deren Schwere zu mindern.
– Abbiegeassistent: Überwacht beim Abbiegen den Bereich neben dem Fahrzeug auf Fußgänger und Radfahrer und warnt vor möglichen Kollisionen, v. a. im toten Winkel.
– Müdigkeitswarner: Erkennt Anzeichen von Fahrermüdigkeit und empfiehlt dem Fahrer, eine Pause einzulegen.
– Rückfahrassistent: Unterstützt den Fahrer beim Rückwärtsfahren, indem er vor Hindernissen warnt, und kann in einigen Fällen automatisch bremsen, um Kollisionen, z. B. mit Passanten, zu verhindern.
– Verkehrszeichenerkennung: Erkennt Verkehrszeichen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote und informiert den Fahrer entsprechend.
– Totwinkelassistent: Warnt den Fahrer vor Fahrzeugen im toten Winkel, um sichere Spurwechsel zu ermöglichen.
Empfohlen und vorgeschrieben für Kommunalfahrzeuge
Für den kommunalen Gebrauch sind die folgenden Fahrerassistenzsysteme empfehlenswert bzw. gesetzlich vorgeschrieben.
– Abbiegeassistent: Speziell für große Nutzfahrzeuge, wie sie in kommunalen Fuhrparks eingesetzt werden, ist er essenziell, um Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern beim Abbiegen zu verhindern. In Deutschland müssen seit Juli 2024 neu zugelassene Lastwagen und Busse mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sein. Diese Verpflichtung zielt darauf ab, die Sicherheit im urbanen Raum zu erhöhen und insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
– Notbremsassistent und Spurhalteassistent: Gemäß der EU-Verordnung 2019/2144 sind diese Systeme seit dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und seit dem 7. Juli 2024 für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend. Sie tragen im Idealfall dazu bei, Auffahrunfälle zu vermeiden und das unbeabsichtigte Verlassen der Fahrspur zu verhindern, was insbesondere bei langen Einsatzfahrten von Vorteil sein kann.
– Rückfahrassistenzsysteme: Sie sind insbesondere für größere kommunale Fahrzeuge wie Müllentsorgungsfahrzeuge sinnvoll, da diese häufig in dicht besiedelten Gebieten operieren und auch enge Straßen und Gassen oder Gebiete mit regem Fußverkehr befahren müssen. Das macht das Rückwärtsfahren anspruchsvoll. Die Systeme tragen dazu, die Sicherheit beim Rückwärtsfahren zu erhöhen.
Bei Ausschreibungen sollten Kommunen daher sicherstellen, dass die Fahrzeuge mit diesen hier aufgeführten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind. Zudem ist es empfehlenswert, weitere Systeme wie Abstandsregeltempomaten oder Totwinkelassistenten in Betracht zu ziehen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu erhöhen.
Wie zuverlässig sind die Systeme?
Fahrerassistenzsysteme haben in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte in Bezug auf Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit gemacht. Dennoch können Faktoren wie widrige Wetterbedingungen, schlechte Straßenverhältnisse, fehlende Markierungen oder komplexe Verkehrssituationen die Funktion beeinträchtigen (siehe Infokasten auf Seite 43).
Beispielsweise können starker Schnee- oder Regenfall die Effektivität von Kamerasystemen mindern. Zudem sollten die von den Fahrzeugherstellern angegebenen System- und Betriebsgrenzen beachtet werden. Diese können je nach Hersteller, Modell und Baujahr variieren. Um keine falschen oder überhöhten Erwartungen in die Systeme zu stecken, ist es sinnvoll, sich vorab mit diesen vertraut zu machen und etwa zu wissen, bis zu welchen Geschwindigkeiten diese funktionieren, welche Einschränkungen bestehen und wie diese übersteuert oder deaktiviert werden können. Bei älteren Notbremsassistenten konnte es beispielsweise passieren, dass diese durch versehentliches Verreißen des Lenkrads in der Schrecksekunde übersteuert wurden und so in der Gefahrensituation nicht mehr zur Verfügung standen.
Wichtig bleibt bei allen technologischen Fortschritten aber weiterhin: Die Fahrer müssen stets aufmerksam bleiben und jederzeit in der Lage sein, auf Gefahren zu reagieren. Die heutigen Systeme sind sinnvolle Unterstützungen, die im Notfall Leben retten können. Sie ersetzen aber nicht die eigene Aufmerksamkeit und nehmen die Fahrer nicht aus der Verantwortung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihrem Fahrzeug.
Worauf sollte man bei den einzelnen Systemen achten?
– Abbiegeassistent: Es ist entscheidend, dass er zuverlässig zwischen beweglichen und unbeweglichen Objekten unterscheiden kann, um Fehlalarme zu minimieren und die Akzeptanz bei den Fahrern zu erhöhen. Moderne Systeme nutzen Seitenkameras, die den toten Winkel überwachen und den Fahrer bei potenziellen Gefahren optisch warnen.
– Notbremsassistent (AEBS): Die Systeme sollten möglichst bis zu einer Geschwindigkeit von 70 bis 80 km/h bremsen können und auf Fahrzeuge sowie vulnerable Verkehrsteilnehmer reagieren. Zudem sollten die Systeme nur temporär abschaltbar und nur mit robusten Aktionen übersteuerbar sein. Bei den neuesten Generationen dieser Systeme ist das i. d. R. bereits gegeben. Ab 2028 sind diese Anforderungen auch gesetzlich vorgeschrieben.
– Spurhalteassistent: Er muss zwischen absichtlichen und unbeabsichtigten Spurwechseln unterscheiden, um unnötige Warnungen zu vermeiden.
– Totwinkelassistent: Es ist wichtig, dass der Assistent zuverlässig Fahrzeuge im toten Winkel erkennt und den Fahrer rechtzeitig warnt, um sichere Spurwechsel zu ermöglichen.
Schulungsbedarf für Mitarbeitende
– Ein elementarer Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Unterweisung der Mitarbeitenden. Unterweisungen sind vor der Aufnahme einer Tätigkeit durchzuführen und anschließend regelmäßig zu wiederholen. Alle Mitarbeitenden müssen vor der Nutzung eines Fahrzeugs in dieses eingewiesen und mit der Bedienung vertraut gemacht werden. Bei Erstunterweisungen von Berufsanfängern oder Betriebsneulingen müssen Grundlageninformationen zu betrieblichen Besonderheiten stärker berücksichtigt werden.
Die Grundlage bildet eine Gefahrenbeurteilung, in deren Rahmen u. a. festgelegt wird, wofür ein Fahrzeug eingesetzt werden soll und welche Risiken für den Anwender und das Umfeld abzusichern sind. Informationen zum Arbeitsschutz und zu Unterweisungen für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen stellen die zuständigen Berufsgenossenschaften (z. B. BG Verkehr) bereit. Bei der Einweisung müssen die Mitarbeitenden auch mit den Assistenzsystemen vertraut gemacht werden – u. a. mit Fokus auf folgenden Aspekten:
– Systemverständnis: Fahrer sollten die Funktionsweise und Grenzen der jeweiligen Systeme kennen, um sie effektiv nutzen zu können.
– Bedienung: Praktische Übungen können helfen, dem Fahrer zu vermitteln, wie die Systeme aktiviert und deaktiviert werden und wie ggf. auf Warnungen zu reagieren ist.
– Fehlermanagement: Schulungen sollten auch den Umgang mit möglichen Fehlfunktionen oder Fehlalarmen der Systeme beinhalten, damit die Fahrer auch in solchen Situationen angemessen reagieren können.
– Auffrischungen: Regelmäßige Weiterbildungen sind sinnvoll, um das Personal regelmäßig für potenzielle Risiken zu sensibilisieren und über neue Funktionen oder Software-Updates der Systeme zu informieren.
Rechtslage und Haftung bei Unfällen
Die rechtliche Verantwortung bei Unfällen liegt trotz vorhandener Fahrerassistenzsysteme weiterhin primär beim Fahrzeugführer. Assistenzsysteme dienen als Unterstützung, entbinden den Fahrer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Nach Unfällen wird daher geprüft, ob der Fahrer die Systeme ordnungsgemäß genutzt und auf Warnungen angemessen reagiert hat.
Missachtete Warnhinweise oder eine falsche Bedienung können zu einer Mitschuld führen. Es ist daher unerlässlich, dass Fahrer die Systeme verstehen und korrekt anwenden.
Dokumentation und Wartung
Eine sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Wartung der Fahrerassistenzsysteme sind für einen sicheren Betrieb unerlässlich:
– Wartungsprotokolle: Alle abgeschlossenen Inspektionen, Wartungsarbeiten und Software-Updates sollten detailliert erfasst werden.
– Schulungsnachweise: Teilnahmen an Schulungen und Weiterbildungen sollten dokumentiert werden, um die Qualifikation der Fahrer nachweisen zu können.
– Fehlermeldungen: Fehlfunktionen oder Störungen der Systeme sollten protokolliert und umgehend behoben werden, um die Sicherheit nicht zu beeinträchtigen.
– Unfallberichte: Nach Unfällen kann aus Haftungsfragen hilfreich sein, zu dokumentieren, welche Fahrerassistenzsysteme mit welcher Softwareversion verbaut sind, ob diese aktiviert waren und ob sie zum Unfallzeitpunkt ausgelöst wurden. In modernen Fahrzeugen werden diese Informationen im Event-Data-Recorder gespeichert.
Grenzen von Fahrerassistenzsystemen
Auch der Deutsche Feuerwehrverband hat sich mit Fahrerassistenzsystemen beschäftigt. In der Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren (Nr. DFV-FE-84-2024) vom 10.12.2024 heißt es: „Im Rahmen umfangreicher Fahrversuche mit Einsatzfahrzeugen wurden Erkenntnisse gewonnen, dass sowohl optische Warneinrichtungen als auch reflektierende Folien sowie fehlende rückstrahlende Oberflächen bzw. Materialien die Sensorik und somit die Funktion dieser Fahrerassistenzsysteme von Fahrzeugen des Individualverkehres – im Besonderen bei Dunkelheit – negativ beeinflussen können. In diesen besonderen Fällen kann die gewünschte Unterstützung von Fahrzeugführenden bei Annäherung an ein Fahrbahnhindernis gestört werden und somit auch die erhöhte Sicherheit ausfallen.“
Die Fachempfehlungen des DFV finden sich unter www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/fachempfehlungen.
Der Autor
Barend Hauwetter
Referatsleiter Fahrzeugtechnik im Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)