Beschäftigte der kommunalen Bauhöfe sind qualifizierte Fachkräfte und machen meist die Dinge, die der Bürger eher ungern macht. Dieser Personenkreis hat Applaus und Wertschätzung verdient.
Häufige Kurzerkrankungen und dadurch bedingte, immer wiederkehrende Entgeltfortzahlungen an den erkrankten Mitarbeiter sind auch in Bauhöfen immer wieder Thema.
Erleidet ein Arbeitnehmer des Bauhofs einen Unfall während der Arbeit, unterliegt er dem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.