TIPPS UND INFOS

Arbeiten der Grünflächenpflege

Text: Uwe Laib | Foto (Header): © Blickfang – stock.adobe.com

Die Pflegearbeiten der öffentlichen Rasenflächen, Parks usw. gehören zu den Kernaufgaben des kommunalen Bauhofs. Diese müssen in der Kosten- und Leistungsrechnung natürlich detailliert betrachtet werden.

Auszug aus:

der bauhofLeiter
Ausgabe Dezember 2018
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Wie bereits in Teil 2 unserer Artikelserie ausgeführt, wird eine Kenntnis zu den individuellen Leistungsmengen des jeweiligen Bauhofs als unabdingbare Voraussetzung für den Auf- und Ausbau einer Kosten- und Leistungsrechnung angesehen.

Dies gilt insbesondere für die Grünflächenpflege, welche eine der dominierenden Kernaufgaben in den kommunalen Bauhöfen darstellt.

Strukturierte Vorgehensweise

Nach Klärung der personellen Zuständigkeiten kann die Aufnahme der Leistungsmengen und Flächeninhalte strukturiert und in abgestimmter Form zwischen dem Bauhof und dem auftraggebenden Fachamt erfolgen.

Verschiedene Ausführungen hierzu zeigen auf, dass sich diese Erfassungen an den jeweiligen Aufgabengebieten der Bauhöfe, wie beispielsweise der Straßenreinigung, der Mülleimerleerung oder der Grünflächenpflege, in ihrer Gesamtheit orientieren sollten.

Aktuell kann diese Vorgehensweise unter dem Aspekt der entsprechenden haushaltsmäßigen Voraussetzungen in den Bundesländern kritisch betrachtet werden.

Und zwar, weil im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung zwischen den jeweiligen Teilhaushalten ein „verursachergerechter Ausweis“ dieser Leistungen nötig wird.

Daher ist im Sinne dieser Leistungsverrechnung eine produktorientierte Erfassung der Leistungsmengen in Anlehnung an die vorliegenden Daueraufträge zu favorisieren.

Beispielsweise wird ein für die Kindertagesstätten zuständiges Fachamt lediglich die Aufwendungen der Grünflächenpflege an den entsprechenden Liegenschaften haushaltsmäßig dokumentieren bzw. die Grünflächenpflege an den Außenanlagen der Feuerwehrgerätehäuser von dem für das Produkt „Feuerwehr“ verantwortlichen Amt betrachtet werden.

Sinngemäß können auch Bauhöfe in der Rechtsform von Eigenbetrieben ihre Leistungsmengen entsprechend an der produktmäßigen Zuordnung der jeweiligen Auftraggeber im Rathaus ausrichten.

 

Detaillierungsgrad der Erfassungen

Grundsätzlich sollte vor den Erfassungstätigkeiten innerhalb der Verwaltung der jeweilige Detaillierungsgrad abgestimmt werden.

Da z. B. eine Park- und Gartenanlage mit großflächigem Rasen oder mit Wechselbepflanzung ausgestattet sein kann, werden bezüglich einer Kenntnis des entsprechenden Pflegeaufwands diese Flächeninhalte von erheblicher Bedeutung sein.

Ebenso weisen asphaltierte Wegeflächen einen anderen Pflegeaufwand wie wassergebundene Flächen auf. Dabei ist ebenfalls die Entscheidung zu treffen, ob eine Aufnahme der jeweiligen Einrichtungsgegenstände, wie Fahnenmasten, Leuchten, Einlaufrinnen usw., erfolgen soll. Andere Objekte, wie die Anzahl der Spielgeräte oder der Bäume, sollten bereits aus vorliegenden Prüfberichten oder dem Baumkataster ersichtlich sein.

Bezüglich des Detaillierungsgrads ist es empfehlenswert, diesen vorher – bezogen auf eine spätere Verwendung zu einer aufgabenbezogenen Personalbemessung bzw. zu einem Ausweis von Leistungspreisen – abzustimmen.

Um den erforderlichen Zeit- und Personalaufwand einschätzen zu können, wird nachfolgend eine einfache programmmäßige Mengenerfassung für das Aufgabengebiet der „Grünflächenpflege“ auszugsweise aufgezeigt:

Parkanlage „Hauptstraße“ Gesamtpflegefläche: 16.068 m²
Ausstattungsgruppe „Stauden und Wechselbepflanzung“: 500 m²
Stauden: 200 m²
Wechselbepflanzungen: 300 m²
Ausstattungsgruppe „Rasen- und Wiesenflächen“: 15.150 m²
Gebrauchsrasen mit Kleinrasenmäher: 1.250 m²
Gebrauchsrasen mit Großrasenmäher: 12.920 m²
Blumenwiesenflächen: 980 m²
Ausstattungsgruppe „Bodendecker und Hecken“: 418 m²
Bodendecker: 280 m²
Hecken > 2 m Höhe: 138 m²
Ausstattungsgruppe „Bäume“:
Laubbäume > 10 m Höhe:
23 Stück
Ausstattungsgruppe „Spielgeräte“:
Schaukel: 2 Stück
Rutsche: 1 Stück
Klettergerüst: 3 Stück
Ausstattungsgruppe „Einrichtungen“:
Mülleimer: 8 Stück
Bänke: 12 Stück
Leuchten: 7 Stück

 

In der Praxis zeigt sich leider sehr oft, dass die Bauhöfe bereits vielfach entsprechende Erfassungen getätigt haben, welche aber aufgrund der Strukturierungen bzw. des Detailierungsgrads oder auch mangels zeitnaher Aktualisierungen nicht oder lediglich bedingt für spätere Steuerungsentscheidungen genutzt werden können.

 

Verwaltungsaufwand reduzieren

Um den Verwaltungsaufwand bei der späteren Definition der Daueraufträge zu reduzieren, ist es empfehlenswert, vorbereitend individuelle Pflegeklassen für das Gemeindegebiet festzulegen und Pflegestandards zu definieren.

Der Ausweis bzw. die Zuordnung der einzelnen Objekte in Pflegeklassen und Pflegestandards sollte in enger Abstimmung mit dem als Auftraggeber im Rathaus zuständigen Fachamt und dem Bauhof, als internem Auftragnehmer, erfolgen.

Wird darüber diskutiert, dass die Grünflächenpflege im Gemeindegebiet zu „teuer“ ist, werden zunächst die jeweiligen Flächeninhalte zu hinterfragen sein.

Dabei könnte beispielsweise eine Entscheidung getroffen werden, dass Flächeninhalte von Wechselbepflanzung hin zu Wildblumenflächen oder von Gehölzen hin zu Rasenflächen erfolgen bzw. verschiedene Grünanlagen in eine niedrigere Pflegeklasse mit geringerem Pflegeaufwand eingestuft werden.

Sämtliche Aufnahmen der Leistungsmengen sollen somit immer unter dem Aspekt erfolgen, dass nicht lediglich Mengen und Flächen definiert werden, sondern dass das Zahlenwerk später einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands dient und für Controlling und Steuerungszwecke genutzt werden kann.

In der folgenden Ausgabe werden wir die Möglichkeiten der Dokumentation weiterer bauhofspezifischer Tätigkeitsfelder näher betrachten.

Der Autor

Uwe Laib
Kommunalberatung Uwe Laib

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